GENITORI PER IL BILINGUISMO |
Am 5. Februar 1996 hat die Landesregierung die gleichzeitige Anwesenheit zweier Lehrer
unterschiedlicher Sprache in der Klasse verboten. Somit fällt eine wichtige Voraussetzung
für den Immersionsunterricht aus.
(Auszug)
Nach Einischtnahme in den Art. 19, Absatz 1, des Autonomiestatuts der autonomen Provinz Südtirol; (....)
In Anbetracht dessen, daß die gleichzeitige physische Anwesenheit während des Klassenunterrichts von Lehrkräften verschiedener, deutscher oder italienischer, Sprachgruppen mit dem Wortsinn und dem Geist des obenerwähnten Artikels 19, Absatz 1, des Autonomiestatuts unvereinbar ist; (....)
beschließt
die Landesregierung mit gesetzmäßig zum Ausdruck gebrachten Stimmenmehrheit, bei drei Gegenstimmen (....):
4. die gleichzeitige Anwesenheit im Unterricht von Lehrpersonen, die verschiedenen, deutschen oder italienischen, Sprachgruppe angehören ist nicht erlaubt, unter Beibehaltung der Möglichkeit der Entwicklung des geplanten Unterrichts der Muttersprache und der Zweitsprache; (....)
Um konstruktiv gegen diesen Beschluß der Landesregierung vorzugehen, hat der Verein eine Unterschriftensammlung organisiert, die im vergangenen Frühling in Bozen, Meran und anderen Südtiroler Ortschaften breite Zustimmung gefunden hat. Mehr als 10.000 Unterschriften konnten bis Mai gesammelt werden.
Man will der Regierung eine Durchführungsbestimmung vorschlagen, die Schulversuche mit Immersion zuläßt und fördert. Die wichtigsten Punkte können so zusammengefaßt werden: